Art. 2 32016D2240BESCHLUSS (GASP) 2016/2240 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1637BESCHLUSS (GASP) 2016/1637 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. September 2016 über den Beginn der Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) als Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der VN auf hoher See vor der Küste Libyens (EUNAVFOR MED/4/2016)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D2239BESCHLUSS (GASP) 2016/2239 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0834BESCHLUSS (EU) 2016/834 DES RATES vom 20. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Cabo Verde und der Europäischen Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D2082BESCHLUSS (GASP) 2016/2082 DES RATES vom 28. November 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.