Art. 2 32016D0208BESCHLUSS (GASP) 2016/208 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/260 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1202BESCHLUSS (EU) 2016/1202 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Regelung zur Gewährung einer Präferenzbehandlung gegenüber dem früheren Treuhandgebiet Pazifische Inseln
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1082BESCHLUSS (GASP) 2018/1082 DES RATES vom 30. Juli 2018 zur Änderung des Beschluss (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0852BESCHLUSS (Euratom) 2016/852 DES RATES vom 12. Mai 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Kroatien, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D0828BESCHLUSS (EU) 2016/828 DES RATES vom 21. April 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.