Art. 4 32016D1795BESCHLUSS (EU) 2016/1795 DES RATES vom 29. September 2016 über die Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32026D0792BESCHLUSS (EU) 2026/792 DES RATES vom 24. Februar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines umfangreichen Pakets von Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Konsolidierung, Vertiefung und Ausweitung ihrer bilateralen Beziehungen und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Modalitäten und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32016D2232BESCHLUSS (EU) 2016/2232 DES RATES vom 6. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32014D0279BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/279/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32016D1970BESCHLUSS (EU) 2016/1970 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.