Art. 1 Nr. 4 32014D0827BESCHLUSS 2014/827/GASP DES RATES vom 21. November 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Artikel 16 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 3 32018D0716BESCHLUSS (GASP) 2018/716 DES RATES vom 14. Mai 2018 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
In Artikel 8 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 10 32020D2188BESCHLUSS (GASP) 2020/2188 DES RATES vom 22. Dezember 2020 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Artikel 16 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 11 32017D1838BESCHLUSS (GASP) 2017/1838 DES RATES vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
In Artikel 16 wird folgender Absatz angefügt: