Erwägungsgrund 4 32016D2118
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel 30 teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel 30 teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.