Erwägungsgrund 5 32016D2118
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen —
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen —