Erwägungsgrund 1 32016D2131
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juni 2002 unterzeichnet und trat am 1. April 2006 in Kraft.