Erwägungsgrund 2 32016D2131
Der Rat begrüßte in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und bestätigte unter anderem seine Absicht, 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit Partnern einzuleiten, was gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.