Beschluss (EU) 2016/2131 des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Das gemeinsame Ziel der Union und Libanons für einen gemeinsamen Raum des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität erfordert eine Zusammenarbeit, insbesondere durch gemeinsame Verantwortung und Differenzierung, sowie die Berücksichtigung der Schlüsselrolle Libanons in der Region.
Erwägungsgrund 3 32016D2131
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