Erwägungsgrund 1 32016D2220
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/920 des Rates wurde das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten (im Folgenden „Abkommen“) am 2. Juni 2016 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.