Beschluss (EU) 2016/2220 des Rates vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 12. Februar 2016 eine Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 7 32016D2220
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