Erwägungsgrund 3 32016D2231
Der Rat hat betont, dass die Regierung der Demokratischen Republik Kongo sich eindeutig dazu verpflichten muss, für die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit Sorge zu tragen und jeglicher Instrumentalisierung der Justiz ein Ende zu setzen, um ein für den Dialog und die Wahlen günstiges Klima zu schaffen. Er hat an alle Akteure appelliert, keine Gewalt anzuwenden.