Erwägungsgrund 4 32016D2231
Ferner hat der Rat darauf hingewiesen, dass er bereit ist, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, einschließlich restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Gewalt aufrufen oder einen einvernehmlichen, friedlichen Ausweg aus der Krise sabotieren, der dem Bestreben des Volkes der Demokratischen Republik Kongo, seine Vertreter zu wählen, gerecht wird.