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Ab dem 1. Januar 2016 kann der Rat auf Vorschlag der Kommission innerhalb von 24 Stunden nach Festlegung des Abwicklungskonzepts mit einfacher Mehrheit Einwände erheben oder aber eine erhebliche Änderung des Betrags des Fonds, der im Abwicklungskonzept des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung vorgesehen ist, billigen oder Einwände dagegen erheben.
Unmittelbar nach der Festlegung des Abwicklungskonzepts übermittelt der Ausschuss es der Kommission. Binnen 24 Stunden ab Übermittlung des Abwicklungskonzepts…
Abweichend von Absatz 3 kann der Rat auf Antrag eines Mitgliedstaats oder des Ausschusses innerhalb von sieben Tagen nach Antragstellung einstimmig beschließen,…
Absatz 7 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Binnen 24 Stunden ab Übermittlung des Abwicklungskonzepts durch den Ausschuss billigt die Kommission das…
Nach Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften…
Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände…
Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Datum der Übermittlung Einwände…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.