Erwägungsgrund 1 32026R0808
Der Abwicklungsrahmen der Union für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) wurde nach der weltweiten Finanzkrise von 2008/2009 und in Anlehnung an die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“, die im Oktober 2011 vom Rat für Finanzstabilität (FSB) erstmals veröffentlicht wurden, geschaffen. Der Abwicklungsrahmen der Union umfasst die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates. Beide Rechtsakte gelten für Institute und andere Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie oder dieser Verordnung fallen (zusammen als „Unternehmen“ bezeichnet). Der Abwicklungsrahmen der Union zielt auf ein geordnetes Vorgehen beim Ausfall von Unternehmen ab, indem deren kritische Funktionen aufrechterhalten und Gefahren für die Finanzstabilität vermieden und zugleich Einleger und öffentliche Mittel geschützt werden. Darüber hinaus soll mit dem Abwicklungsrahmen der Union die Entwicklung des Bankenbinnenmarkts gefördert werden, indem mit einer harmonisierten Regelung für ein koordiniertes Vorgehen bei grenzübergreifenden Krisen gesorgt wird, und indem Wettbewerbsverzerrungen und Risiken der Ungleichbehandlung vermieden werden.