Erwägungsgrund 12 32016D2311
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Kasachstans noch nicht angenommen haben, sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Kasachstans im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Das Königreich der Niederlande, das den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen hat, sollte keine neue Erklärung über die Annahme hinterlegen, da die vorhandene Erklärung völkerrechtlich weiterhin gilt.