Erwägungsgrund 13 32016D2311
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.