Erwägungsgrund 11 32016D2313
Mehrere Mitgliedstaaten haben den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in der Republik Korea ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten, die den Beitritt der Republik Korea noch nicht angenommen haben, den Beitritt der Republik Korea gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union annehmen können.