Erwägungsgrund 2 32016D2369
Am 26. Juni 2012 unterzeichnete die Union das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden „Übereinkommen“). Das Übereinkommen wird vorläufig — mit Peru seit dem 1. März 2013 und mit Kolumbien seit dem 1. August 2013 — angewendet.