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Hierzu muss die Sicherheitseinrichtung für alle Auskünfte oder Unterlagen gelten, die nach Artikel 105 Absatz 1 oder 2 der Verfahrensordnung vorgelegt werden und bei denen es sich um Verschlusssachen der Europäischen Union handelt oder bezüglich deren die Hauptpartei, die sie vorlegt, mitteilt, dass ihre Bekanntgabe an die andere Hauptpartei die Sicherheit der Union oder ihrer Mitgliedstaaten oder die Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen verletzen würde, auch wenn es sich bei diesen Auskünften oder Unterlagen nicht um Verschlusssachen der Europäischen Union handelt.
Hierzu muss die Sicherheitseinrichtung für alle Auskünfte oder Unterlagen gelten, die nach Artikel 105 Absatz 1 oder 2 der genannten Verfahrensordnung vorgelegt…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Um einen hohen Grad des Schutzes dieser Auskünfte oder Unterlagen zu gewährleisten, sind die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit in Bezug…
Nach Artikel 105 Absätze 1 und 2 der Verfahrensordnung kann eine Hauptpartei des Rechtsstreits spontan oder auf eine vom Gericht getroffene Maßnahme der…
In Anbetracht der Sensibilität und Vertraulichkeit der betroffenen Auskünfte oder Unterlagen erfordert die Durchführung der mit Artikel 105 der…
Nach Artikel 105 Absätze 1 und 2 der Verfahrensordnung des Gerichts kann eine Hauptpartei des Rechtsstreits spontan oder auf eine vom Gericht getroffene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.