Erwägungsgrund 2 32016D0253
Aufgrund des dringenden Bedarfs müssen wesentliche Mittel für die Finanzierung von Maßnahmen zur Linderung der Migrations- und Flüchtlingskrise bereitgestellt werden.
Aufgrund des dringenden Bedarfs müssen wesentliche Mittel für die Finanzierung von Maßnahmen zur Linderung der Migrations- und Flüchtlingskrise bereitgestellt werden.