Erwägungsgrund 3 32016D0253
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze für Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und Rubrik 4 (Globales Europa) erweist es sich als erforderlich, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der Finanzmittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 über die Obergrenze von Rubrik 3 hinaus mit 1506 Mio. EUR und über die Obergrenze von Rubrik 4 hinaus mit 24 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um mit diesen Mitteln Maßnahmen im Bereich Migration und Flüchtlinge zu finanzieren. Hierzu sollten die verfügbaren jährlichen Beträge, die im Rahmen des Flexibilitätsinstruments in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 nicht verwendet wurden, herangezogen werden.