Art. 1 32016D0290
Die finanzielle Unterstützung, die Deutschland durch den Verband der Milchwirtschaft e.V. zugunsten von Wissenschaftlern gewährt hat, stellt keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.Die finanzielle Unterstützung, die Deutschland durch den Verband der Milchwirtschaft e.V. in Zusammenhang mit an der Fachhochschule Hannover gehaltenen Vorlesungen gewährt hat, stellt keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.Die finanziellen Unterstützungen, die Deutschland im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Verbandes der Milchwirtschaft e.V. als Vermittler allgemeiner Information und mit der Beraterstellung des Verbandes der Milchwirtschaft e.V. gegenüber staatlichen Stellen und hinsichtlich Normung und Standardisierung gewährt hat, stellen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.