Erwägungsgrund 2 32016D0298
Gemäß dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen ist der Verwaltungsrat des ZUE für die Festlegung der Haushaltsordnung, des Personalstatuts und der Geschäftsordnung zuständig.
Gemäß dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen ist der Verwaltungsrat des ZUE für die Festlegung der Haushaltsordnung, des Personalstatuts und der Geschäftsordnung zuständig.