Erwägungsgrund 3 32016D0298
Die Satzung und die Geschäftsordnung des ZUE, die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EU-Botschafterausschusses angenommen wurden ( „ZUE-Satzung“), und Beschluss Nr. 5/2004 des AKP-EG-Botschafterausschusses (im Folgenden „ZUE-Haushaltsordnung“) sehen Garantien bezüglich der Berichterstattung an den AKP-EU-Botschafterausschuss und der Beaufsichtigung durch diesen vor.