Erwägungsgrund 5 32016D0298
In seinem Beschluss Nr. 4/2014 weist der AKP-EU-Botschafterausschuss darauf hin, dass bei der Schließung des ZUE die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde des ZUE gemäß Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sowie die vom AKP-EU-Ministerrat in seiner gemeinsamen Erklärung festgelegten Durchführungsmodalitäten zu berücksichtigen sind.