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Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 lassen die nationalen zuständigen Behörden den Mitarbeitern des Amtes im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften die zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Unterstützung zukommen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die EZB sind Unterzeichner des Abkommens über den Sitz der Europäischen Zentralbank vom 18. September 1998 , mit dem das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union im Hinblick auf die EZB umgesetzt wird und das Bestimmungen über die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten, Archive und Kommunikation der EZB sowie über die diplomatischen Vorrechte und Befreiungen der Mitglieder des Direktoriums der EZB enthält.
Insbesondere ist die EZB zur Interaktion mit nationalen Behörden und Einrichtungen, mit Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union, mit relevanten…
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewähren die nationalen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten der EZB und den nationalen Zentralbanken die erforderliche…
Unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen der Verträge, des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, der Satzung des ESZB…
Wird die EZB bei der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben von nationalen zuständigen Behörden oder nationalen benannten Behörden…
Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) sind solche beruflichen Tätigkeiten und Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen im Hinblick auf berufliches…
Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.