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Der Beschluss EZB/2004/11 wurde gefasst, um die Bedingungen für die Durchführung interner Untersuchungen bei der EZB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates festzulegen. Da die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 aufgehoben und ersetzt wurde und neue Organe der EZB seit Erlass des Beschlusses EZB/2004/11 eingerichtet wurden, ist eine Änderung des derzeitigen rechtlichen Rahmens notwendig.
Angesichts der Ersetzung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Vielzahl der erforderlichen Änderungen sollte…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde zur Regelung der vom Amt durchgeführten Untersuchungen erlassen. Im Hinblick…
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist durch die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt…
Der Beschluss EZB/2004/3 wurde durch den Beschluss EZB/2011/6 geändert, um den Schutz des öffentlichen Interesses an der Stabilität des Finanzsystems der Union…
Der Beschluss 1999/352/EG/EGKS, Euratom der Kommission sollte aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Es ist deshalb erforderlich, ein Rechtsinstrument zu erlassen, das die Verordnung (EG) Nr. 859/2003 ersetzt und im Wesentlichen darauf abzielt, die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.