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Der Beschluss EZB/2004/3 wurde durch den Beschluss EZB/2011/6 geändert, um den Schutz des öffentlichen Interesses an der Stabilität des Finanzsystems der Union und der Mitgliedstaaten bei Anträgen auf Zugang zu Dokumenten der EZB zu gewährleisten, die sie im Zusammenhang mit ihren Maßnahmen und Politiken oder Beschlüssen im Bereich der Finanzstabilität erstellt oder in ihrem Besitz hält, einschließlich von Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer Unterstützung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.
Der Beschluss EZB/2004/3 wird wie folgt geändert:
Der Beschluss EZB/2004/2 sollte geändert werden, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen —
Bei Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB muss im Rahmen einer Politik der Union oder eines Mitgliedstaats auf dem Gebiet der…
Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit und zur Vereinfachung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems werden diese Schritte durch eine Neufassung der…
Daher sollte der Beschluss EZB/2004/3 entsprechend geändert werden —
Der Beschluss EZB/2004/2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.