Erwägungsgrund 2 32016D0318
Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 angenommen, nach dem die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen für vierzehn Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten sollten.