Erwägungsgrund 4 32016D0318
Die restriktiven Maßnahmen nach Beschluss 2014/119/GASP gelten für sämtliche Personen bis zum 6. März 2016. Aufgrund der Überprüfung dieses Beschlusses sollte die Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen für 16 Personen bis zum 6. März 2017 verlängert werden, der Eintrag für eine Person sollte gestrichen und die Begründungen für drei Personen sollten aktualisiert werden.