Erwägungsgrund 4 32016D0351
Die Gewährung dieser Ausnahmegenehmigung würde weder die Wirtschaft noch die Handelsinteressen der Union beeinträchtigen, dafür aber Jordanien in seinen Anstrengungen unterstützen, sich den wirtschaftlichen Herausforderungen zu stellen, die sich aus der schwierigen, instabilen politischen Lage in der Region ergeben.