Art. 2 32016D0852BESCHLUSS (Euratom) 2016/852 DES RATES vom 12. Mai 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Kroatien, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0351BESCHLUSS (EU) 2016/351 DES RATES vom 4. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag Jordaniens auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung betreffend den Übergangszeitraum für die Abschaffung des jordanischen Ausfuhrsubventionsprogramms
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0954BESCHLUSS (EU) 2016/954 DES RATES vom 9. Juni 2016 zur Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und vermögensrechtliche Folgen eingetragener Partnerschaften)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0551BESCHLUSS (EU) 2016/551 DES RATES vom 23. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss im Hinblick auf einen Beschluss des Gemischten Rückübernahmeausschusses zu Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der Artikel 4 und 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ab 1. Juni 2016 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D2354BESCHLUSS (EU) 2016/2354 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ hinsichtlich der Änderungen in Anhang XI-B des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D0208BESCHLUSS (GASP) 2016/208 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/260 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.