Erwägungsgrund 2 32011D0352
Der Rat hat anhand folgender Schritte überprüft, dass das Fürstentum Liechtenstein ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleistet: Dem Fürstentum Liechtenstein wurde ein umfassender Fragebogen übermittelt; seine Antworten wurden zur Kenntnis genommen, und im Fürstentum Liechtenstein wurden Prüf- und Bewertungsbesuche zum Bereich des Datenschutzes nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (Beschluss SCH/Com-ex (98) 26 def.) (Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998) durchgeführt.