Erwägungsgrund 5 32016D0037
In der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats ist ferner vorgesehen, dass die Staaten die einschlägigen Bestimmungen zu befolgen haben, die in der — der genannten Resolution als Anlage B beigefügten — Erklärung Chinas, Frankreichs, Deutschlands, der Russischen Föderation, des Vereinten Königreichs, der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union vom 14. Juli 2015 enthalten sind und zum Ziel haben, die Transparenz zu fördern und eine der vollständigen Umsetzung des JCPOA förderliche Atmosphäre zu schaffen.