Erwägungsgrund 6 32016D0037
Unter Berücksichtigung der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats und der Anlage B der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats hat der Rat am 18. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1863 angenommen, durch den zeitgleich mit der von der IAEO verifizierten Durchführung der vereinbarten Maßnahmen im Nuklearbereich durch Iran alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der Union aufgehoben werden.