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Nach Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1863 gilt jener Beschluss ab dem Tag, an dem der Rat festgestellt hat, dass der Generaldirektor der IAEO dem Gouverneursrat der IAEO und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Bericht vorgelegt hat, in dem bestätigt wird, dass Iran die Maßnahmen gemäß Anhang V Nummern 15.1 bis 15.11 des JCPOA getroffen hat.
Der Rat stellt fest, dass der Generaldirektor der IAEO dem Gouverneursrat der IAEO und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 16. Januar 2016 den Bericht…
Am 18. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1863 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen, in dem bestimmte Maßnahmen im Einklang mit…
Entsprechend dem JCPOA sieht der Beschluss (GASP) 2015/1863 vor, dass zeitgleich mit der von der IAEO verifizierten Durchführung der vereinbarten Maßnahmen im…
Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1336 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen, in dem bestimmte Maßnahmen im Einklang mit…
Außerdem hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1863 erlassen, durch den nach der von der IAEO verifizierten Umsetzung der iranischen Verpflichtungen im…
Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass die Bestimmungen im Rahmen des 2013 in Genf vereinbarten JCPOA für weitere sechs Monate verlängert wurden, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.