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Viele Staaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Österreich und Maltas, sind Vertragspartei des Übereinkommens. Die Republik Österreich und Malta haben ihr Interesse bekundet, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden. Es liegt im Interesse der Union, dass alle Mitgliedstaaten Vertragspartei des Übereinkommens sind. Zudem fördert die Union im Rahmen ihrer Außenpolitik im Bereich Ziviljustiz den Beitritt von Drittstaaten zu dem Übereinkommen und dessen Ratifizierung durch diese Staaten.
Der Rat sollte daher die Republik Österreich ermächtigen, das Übereinkommen im Interesse der Union zu unterzeichnen und zu ratifizieren und Malta ermächtigen,…
Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta sind Vertragsparteien des COTIF-Übereinkommens und wenden das Übereinkommen an.
Die Republik Österreich und die Republik Polen, die über schiffbare Binnenwasserstraßen im Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens verfügen, haben…
Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta sind Vertragsparteien des COTIF-Übereinkommens und wenden das Übereinkommen an.
Es liegt im Interesse der Union, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden, da dieses zur Verwirklichung der in Artikel 214 Absatz 1 des Vertrags über die…
Einige Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, in anderen Mitgliedstaaten läuft das Ratifizierungsverfahren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.