Art. 1 32016D0449
Die Beihilfen, die Frankreich zugunsten von Kem One SAS (im Folgenden Kem One ) in Form i) eines Darlehens des Fonds für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (FDES), ii) eines Zuschusses und rückzahlbarer Vorschüsse sowie iii) eines eventuellen Erlasses von Steuern und Sozialbeiträgen durchzuführen plant, sind unter den Bedingungen gemäß Artikel 2 mit dem Binnenmarkt vereinbar.