Art. 2 32016D0449
Frankreich trägt dafür Sorge, dass die Nennkapazität zur Herstellung von Chlor ([600-700] kt/a) und Natronlauge ([600-700] kt/a ausgenommen Eigenverbrauch) von Kem One an den Standorten Fos-sur-Mer und Lavéra über einen Zeitraum von […] ab Annahme dieses Beschlusses unverändert bleibt.
Frankreich trägt dafür Sorge, dass der Marktanteil von Kem One auf dem S-PVC-Markt in Nordwesteuropa (Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Großbritannien und Schweden zusammen) über einen Zeitraum von […] ab Annahme dieses Beschlusses [10-20] % nicht übersteigt.
Frankreich trägt dafür Sorge, dass Kem One und jede natürliche oder juristische Person, die derzeit eine Kontrolle über Kem One ausübt oder eine solche Kontrolle in den kommenden […] nach Annahme dieses Beschlusses ausüben wird, auf den Erwerb von Beteiligungen an oder Vermögenswerten von Unternehmen auf den Produktmärkten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), auf denen Kem One präsent ist, über einen Zeitraum von […] ab Annahme dieses Beschlusses zu verzichten.Das in diesem Absatz vorgesehene Verbot findet keine Anwendung auf Erwerbungen, Die Absicht, einen in diesem Absatz erwähnten Erwerb zu tätigen, und die Anhaltspunkte, die der Kommission eine Aussage dahingehend gestatten, ob die unter den Buchstaben a und b vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, werden der Kommission binnen angemessenere Frist mitgeteilt. Der Erwerb darf nicht stattfinden, solange die Kommission nicht zu der Beurteilung gelangt ist, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
die zur Wiederherstellung der Rentabilität von Kem One erforderlich sind und
die keine Umgehung der Pflicht zur Begrenzung der Auswirkungen der Beihilfe auf das absolut notwendige Mindestmaß darstellen, um die Ziele des Umstrukturierungsplans von Kem One zu erfüllen.