Art. 3 32016D0449
Frankreich übermittelt der Kommission Halbjahresberichte mit folgenden Angaben: Diese Berichte werden, beginnend mit der Annahme dieses Beschlusses, […] lang übermittelt. Der erste Bericht muss der Kommission dabei sechs Monate nach Annahme dieses Beschlusses zugehen.
ordnungsgemäße Umsetzung des Umstrukturierungsplans mit einer Einschätzung bezüglich der Verfolgung des Ziels der Wiederherstellung der Rentabilität von Kem One,
alle zweckdienlichen Informationen zur Erfüllung der in Artikel 2 ausgewiesenen Bedingungen, insbesondere zur Entwicklung des Marktanteils von Kem One auf dem in Absatz 2 dieses Artikels benannten Markt,
Statusbericht zur Wettbewerbssituation auf dem PVC-Markt und den prozesstechnisch vor- und nachgelagerten Produktmärkten im EWR, insbesondere zu den Marktanteilen und Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer, zu den Veränderungen in der Marktstruktur, zur Preisentwicklung und zu jedem sonstigen Anhaltspunkt, der für das ordnungsgemäße Verständnis der Kommission von Nutzen ist.