Erwägungsgrund 3 32016D0454
Im Anschluss an die politische Einigung über die Reform der justiziellen Architektur der Europäischen Union, die die Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates herbeigeführt hat, hat der Gerichtshof am 17. November 2015 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten auf das Gericht der Europäischen Union vorgelegt, die am 1. September 2016 in Kraft treten soll.