Erwägungsgrund 2 32016D0543
Griechenland wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2016/542 des Rates zur Gewährung eines kurzfristigen finanziellen Beistands eine Finanzhilfe aus dem EFSM gewährt.
Griechenland wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2016/542 des Rates zur Gewährung eines kurzfristigen finanziellen Beistands eine Finanzhilfe aus dem EFSM gewährt.