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Die Anhebung der Fangquote für die Artengruppe Sardine-Sardinelle wird durch eine entsprechende Reduzierung der Fangquote für die Artengruppe Stöcker/Makrele/Sardelle ausgeglichen, wobei der Beifanganteil unverändert bleibt.
Als Reaktion auf den bei der 2. Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 14. bis 16. Oktober 2015 in Brüssel gestellten Antrag, einige technische Bestimmungen der…
Sehr geehrte Frau Generalsekretärin, unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 3. November über die Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen der jüngsten Sitzung…
(3) Bei mindestens 95 % der auf die Quote anzurechnenden Anlandungen muss es sich um Bastardmakrele handeln. Beifänge von Eberfisch, Schellfisch, Wittling und…
Die Absätze 1 und 3 gelten nicht für Sardinen, Sardellen, Heringe, Stöcker und Makrelen, deren Anteil am Lebendgewicht der an Bord behaltenen Gesamtfänge jeder…
An Bord behaltene Beifänge 1. Für jede in Anhang IC aufgelistete Art, für die der Gemeinschaft in diesem Bereich keine Quote zugeteilt wurde, begrenzen die…
(3) Bei mindestens 95 % der auf die Quote anzurechnenden Anlandungen muss es sich um Bastardmakrele handeln. Beifänge von Eberfisch, Schellfisch, Wittling und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.