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Die Maßnahmen bezüglich der Aufteilung der Anzahl und Fangmenge der Langleiner wurden in das Protokoll der genannten Sitzung des Gemischten Ausschusses aufgenommen, die Maßnahmen bezüglich der Fangzusammensetzung in der Kategorie „Industrielle pelagische Fischerei“ wurden mit Schreiben Nr. 510/11 des marokkanischen Ministeriums für Landwirtschaft und Seefischerei vom 13. November 2015 bestätigt.
Für den 14. bis 16. Oktober 2015 war in Brüssel eine Sitzung des Gemischten Ausschusses angesetzt, um die Änderung einiger technischer Maßnahmen zur Umsetzung…
Nachdem festgestellt wurde, dass in der Unterkategorie der Langleiner die Mengen nicht ausgeschöpft werden, und auf Antrag der Europäischen Union, die zulässige…
Am 20. Februar 2013 nahm der gemäß Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union…
Auf der Sitzung des Gemischten Ausschusses, die vom 25. bis zum 27. Oktober 2017 in Brüssel stattfand, hat die marokkanische Seite ihre Absicht bekundet, die…
Die Ergebnisse der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 25. bis 27. Oktober 2017 in Brüssel zur Änderung der Quote, der monatlichen Fangobergrenze und der…
Gemäß Artikel 5 des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.