Erwägungsgrund 3 32016D0590
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben am 6. März 2015 ihren beabsichtigten nationalen Beitrag mitgeteilt, mit dem sie sich zu dem verbindlichen Ziel verpflichten, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, wie es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgesehen ist.