Art. 1 Abs. 4 32016D0478Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2016.“
Art. 1 Nr. 1 32016D0359BESCHLUSS (GASP) 2016/359 DES RATES vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2016.“
Art. 1 Nr. 2 32016D0318BESCHLUSS (GASP) 2016/318 DES RATES vom 4. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Anhang wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Erwägungsgrund 4 32015D2418BESCHLUSS (EU) 2015/2418 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/352/EG, EGKS, Euratom zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Dieser Beschluss sollte ab dem 1. Januar 2016 zusammen mit dem neuen Anhang I der Internen Vorschriften Anwendung finden. Er sollte daher schnellstmöglich in…
Art. 1 Abs. 4 32017D0621BESCHLUSS (GASP) 2017/621 DES RATES vom 31. März 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2017.“
Art. 1 Nr. 2 32016D1671BESCHLUSS (GASP) 2016/1671 DES RATES vom 15. September 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.