Art. 13 32016D0610
Inkrafttreten und Beendigung
(1)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2)
Das Mandat der EUTM RCA endet am 31. Dezember 2026 .
(3)
Dieser Beschluss wird ab dem Zeitpunkt der Schließung des Hauptquartiers der Mission EUTM RCA entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung der EUTM RCA aufgehoben, und zwar unbeschadet der in dem Beschluss (GASP) 2015/528 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EUTM RCA.