Art. 1 32016D0634
Die Befreiung von der Körperschaftsteuer, die Groningen Seaports NV, Havenbedrijf Amsterdam NV, Havenbedrijf Rotterdam NV, Havenschap Moerdijk, NV Port of Den Helder und Zeeland Seaports NV gewährt wird, stellt in Anbetracht der von den jeweiligen Seehäfen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten eine staatliche Beihilfe dar, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist.