Erwägungsgrund 1 32023D1794
Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zielt als plurilaterales Übereinkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation auf eine gegenseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte zwischen seinen Vertragsparteien ab. Die überarbeitete Fassung dieses Übereinkommens (im Folgenden „überarbeitetes GPA“) trat am 6. April 2014 in Kraft.